Kinder- und Jugendschutz
Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!
Am 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kinder und Jugendlichen in Kraft getreten, mit dem Ziel den Kinderschutz in Deutschland zu verbessern. Dies bedeutet, dass Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt sind, zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gesetzlich verpflichtet sind.
Daher beteiligt sich der Windsurfing Kaarst e. V. an der Umsetzung § 72a SGB VIII, auch wenn uns bisher keine Fälle sexualisierter Gewalt im Verein bekannt geworden sind.
Als Sportverein in Kaarst setzen wir uns für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere für alle uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Gerade Kinder und Jugendliche sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.
Hintergrund und Ziele
Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt.
Wir möchten alle Personen, die von übergriffigem Handeln Kenntnis erlangt oder eine entsprechende Sorge haben ermutigen, sich vertrauensvoll an unsere Missbrauchsbeauftragten zu wenden.
Missbrauchsbeauftragte:
Claudia Siegers: E-Mail: claudia@wsk-nrw.de
Wolfgang Schneider: E-Mail: wolfgang@wsk-nrw.de